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Gewählte Diplomarbeit / Masterarbeit:

Andreas Werner Schuh (2012): Schadstoffeintrag aus Elektrokleingeräten und Gerätealtbatterien in den Restmüll in Österreich.
Diplomarbeit / Masterarbeit - Institut für Abfallwirtschaft (ABF-BOKU), BOKU-Universität für Bodenkultur, pp 81. UB BOKU obvsg

Datenquelle: ZID Abstracts
Abstract:
Trotz der geltenden Elektroaltgeräteverordnung und Batterienverordnung, die die getrennte Sammlung vorschreiben, landen noch nennenswerte Massen im Restmüll. Der Anteil der Elektrokleingeräte im Restmüll variiert je nach Bundesland zwischen 0,60 % und 0,80 %. Bei den Gerätealtbatterien schwankt er zwischen 0,04 % und 0,12 %. Die Masse der EAGs, die jährlich in Österreich nicht ordnungsgemäß entsorgt wird ist somit zwischen 8.400 t und 11.200 t. Bei den Gerätealtbatterien sind es 560 t bis 1.680 t. Einer Sensitivitätsanalyse nach werden österreichweit 4,6 t bis 30,9 t Blei, 0,1 t bis 7,3 t Quecksilber und 2,4 t bis 30,1 t Cadmium pro Jahr in den Restmüll eingebracht. Trotz der Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten sind dies beachtliche Mengen, die die Abfallwirtschaft vor zusätzliche Herausforderungen hinsichtlich der Sammlung der EAGs bzw. der Gerätealtbatterien, sowie der Behandlung und Deponierung des Restmülls stellt. Die 2012 erscheinende Überarbeitung der Waste Electrical and Electronic Equipment-Richtlinie vereinfacht durch die Verringerung der Kategorien von zehn auf sechs die Vereinheitlichung der Sammel- und Behandlungsverfahren, allerdings wären höhere Sammelquoten und kürzere Übergangszeiten, ebenso wie eine klarer definierte Festlegung hinsichtlich der Referenzmassen, erstrebenswert, da EAGs und Gerätealtbatterien, die im Restmüll landen sowohl Ressourcenverlust, als auch ein Gefahrenpotenzial darstellen. Einige Länder erreichen die bisher festgelegte Masse von 4 kg/EW zudem relativ einfach. Vor allem durch Großgeräte ist dies mit gut ausgebauter Infrastruktur rasch zu erreichen. Bei der Referenzierung sollte das Augenmerk auf leichter nachvollziehbare Massen gelegt werden. Die angedachte Quote von 65 % der in den drei Jahren zuvor – durchschnittlich – in Verkehr gesetzten Massen wäre einfacher zu überwachen als die Alternative der 85 % der im jeweiligen Land anfallenden EAG-Massen.

Beurteilende(r): Salhofer Stefan Petrus

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