CO2 Wertigkeit des Biomethans zur Einspeisung in das Erdgasnetz aus der Nutzung von Klärschlamm aus der Kläranlage WN
Abstract
Am 21.12.2018 wurden die Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen, die Richtlinie Energieeffizienz und die Governance-Verordnung im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten sollen demnach sicherstellen, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch der Union im Jahr 2030 mindestens 32 % beträgt. Für Österreich ist der Zielwert für den Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch im Jahr 2020 bereits 34%. Das entspricht dem dritthöchsten Ziel nach Schweden (49%) und Finnland (38%). In der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen werden Kriterien für die Nachhaltigkeit und für Treibhausgaseinsparungen für Biokraftstoffe, flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe vorgeschrieben (Artikel 10). Der Einsatz von Biomethan zur Einspeisung in das Erdgasnetz (Biogas) aus dem Klärschlamm bedeutet aber vor allem aufgrund der gegebenen Berechnungsvoraussetzungen (die Treibhausgaseinsparungen von Abfällen und Reststoffen werden bis zur Sammlung dieser Materialien mit null angesetzt) ebenfalls eine große Minderung treibhauswirksamer Gase im Vergleich zu fossilen Brennstoffen. Es wird erstmals eine umfassende Treibhausgas-Bilanz für ein Biomethan zur Einspeisung in das Erdgasnetz (Biogas) durch die Nutzung des Klärschlammes der Biogas-Anlage Wiener Neustadt Süd unter Berücksichtigung der vorgegebenen Methode im Anhang VI/B der Richtlinie zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen durchgeführt. In einem zweiten Schritt werden die Treibhausgaseinsparungen durch Gegenüberstellung mit fossilen Energieträgern analysiert. Die Ergebnisse können gegebenenfalls auf andere österreichische Anlagen übertragen werden.
CO2 Klimawirksamkeit Ökobilanz
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